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Kostenerstattung bei Grünen Rezepten

Normalerweise müssen wir rezeptfreie Medikamente selbst bezahlen. Das gilt auch für so genannte Grüne Rezepte vom Arzt. Seit Anfang des Jahres gibt es eine neue Regelung. Seit dem können gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernehmen. Allerdings halten sich die meisten da sehr zurück. Eine Ausnahme bildet die Techniker Krankenkasse (TK).

Alternative Arzneimittel

Die TK übernimmt in erster Linie die Kosten für alternative Arzneimittel. Das sind zum Beispiel homöopathische oder pflanzliche Medikamente, die vom Arzt per Grünem Rezept verordnet worden sind. Die Krankenkasse will auf diese Weise Naturheilverfahren stärker fördern. Aber sie bezahlt nicht unbegrenzt. Das Limit liegt bei pro Kunde bei 100 Euro im Jahr.

Rückerstattung

Für die Kostenübernahme muss der Patient zunächst abklären, ob sein Medikament für die Rückerstattung infrage kommt. Wenn diese Frage positiv geklärt ist, legt der Patient in der Apotheke sein Privat- oder Grünes Rezept seines Arztes vor und bezahlt das Medikament. Später reicht er das Rezept und die Quittung der Apotheke bei der TK ein und bekommt seine Kosten erstattet.

Ausnahmeregelungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen 

Es gibt eine Liste von Ausnahmen, die ein gemeinsamer Ausschuss von Ärzten und Krankenkassen festlegt. Da geht es zum Beispiel um Gingko für Demenz-Patienten oder auch Paracetamol bei starken Schmerzen. Neu ist jetzt, dass die Krankenkassen auch die Medikamente bezahlen können, die nicht auf dieser Liste stehen.

Zweifel bei den meisten Krankenkassen

Die DAK hält die neue Möglichkeit  nicht für sinnvoll. Es gebe schließlich Gründe, warum bestimmte Medikamente nicht auf der Ausnahmeliste stünden, so ein Sprecher. Andere Krankenkassen, wie die AOK Rheinland/ Hamburg  oder die Barmer-GEK, überprüfen noch, wie teuer der Service wird und ob die Regelung für die betroffenen Patienten tatsächlich sinnvoll ist. Das sei nur dann der Fall, wenn das Medikament einen Nutzwert hat.

Nutzen für den Patienten

Bei einer einfachen Erkältung, wo schon ein paar Lutschtabletten helfen, rechnet sich die Regelung nicht. Die Tabletten kosten in der Regel so zwischen fünf und sieben Euro. Für den neuen Service ist  aber ein Grünes Rezept vom Arzt nötig, und für den Arztbesuch sind 10 Euro Praxisgebühr fällig, da lohnt sich der Service also nicht. Das sieht bei teuren Naturheilmitteln natürlich anders aus.

- HHe -

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